Kostenübernahme (in Deutschland) 

Geregelt im Gesundheitssystem: gut begründet zum offenen MRT

In einem funktionierenden Gesundheitssystem muss alles nach bestimmten Regeln verlaufen. Mit Ausnahmen. Und die gibt es immer wieder. Auch für die Kostenübernahme einer MRT-Untersuchung gibt es Regeln und Ausnahmen. In jedem speziellen Fall, das kann auch Ihr persönlicher Wunsch nach einem offenen MRT-Gerät sein, sollten Sie also vor der Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Grundsätzlich ist aber folgendes geregelt:

  • Die MRT-Untersuchung ist eine anerkannte Untersuchungsmethode, deren Kosten von den Krankenkassen in der Regel übernommen wird. Sollte also Ihr behandelnder Arzt eine solche Untersuchung für notwendig erachten und er Sie zu einem Radiologen überweisen, trägt die Krankenkasse die Kosten. Allerdings erst nachdem eine vorherige Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung wie etwa ein CT bei Ihnen vorgenommen wurde.
  • Sie haben allerdings keinen Anspruch auf eine MRT-Untersuchung. Möchten Sie eine MRT aus eigenen Stücken bei sich vornehmen lassen, tragen Sie meist selbst die Kosten. Aber auch hier kann Ihre Krankenkasse von Fall zu Fall unterscheiden und sich zumindest an den Kosten beteiligen.
  • Ihr Wunsch nach einer Untersuchung in einem offenen MRT ist mehr als berechtigt. Sie sollten sich auf jeden Fall vor einer Untersuchung (bzw. Schmerztherapie) in einem offenen MRT mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arzt besprechen, ob bzw. wie die Kosten erstattet werden. Häufig muss die Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse noch begründet werden. Dafür reichen Sie einen Antrag ein, der unterzeichnet und unterstützt von Ihrem Arzt, einen der anerkannten Gründe für ein offenes MRT und gegen ein geschlossenes Gerät beinhaltet:

Hier können Sie sich direkt einen PDF Antrag auf Kostenübernahme für die offene MRT herunterladen und mit Hilfe Ihres Arztes oder der radiologischen Praxis ausfüllen.

Aufgrund anderer Regelungen der Gesundheitsversorgung in Österreich und der Schweiz, bitten wir Sie sich bezüglich der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arzt zu besprechen.

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